Archiv: Die Vergütung des Betreuers (Rechtsanwalt u. a.) bis 26.7.2019

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Vorab sei gesagt: Da das RVG nicht für eine Tätigkeit als Vormund, Betreuer, Pfleger, Verfahrenspfleger, Verfahrensbeistand, Testamentsvollstrecker, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Nachlassverwalter, Zwangsverwalter, Treuhänder oder Schiedsrichter oder für eine ähnliche Tätigkeit gilt, erhält der Verfahrenspfleger mithin nicht seine Gebühren nach dem RVG, sondern nach dem VBVG....


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