Archiv: Einheitliche Abrechnung des Betreuers für einen Abrechnungsmonat bis 26.7.2022

Die nach § 5 Abs. 1, 2 VBVG für den monatlichen Stundenansatz des Betreuers maßgebende Frage der Mittellosigkeit ist für den ganzen Abrechnungsmonat einheitlich zu beurteilen.1

 

Aus der Begründung: Der Berufsbetreuer kann nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB eine Vergütung verlangen, deren Höhe sich zum einen gemäß § 4 Abs. 1 VBVG nach dem an der Qualifikation des Betreuers orientierten Stundensatz (hier gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG: 44 EUR), zum andern an dem von § 5 VBVG pauschalierten...


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