Gerichtskosten im KapMuVerfahren

Grundsätzlich gilt, dass die Parteien den Gegenstand eines Kapitalanleger - Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht erweitern können.1

 

Für die Anmeldung eines Anspruchs zum Musterverfahren (§ 10 Abs. 2 KapMuG) wird gem. Nr. 1902 KV GKG eine Gerichtskostengebühr von 0,5 fällig. Soweit der Kläger allerdings wegen desselben Streitgegenstands einen Anspruch zum Musterverfahren i. S. v. § 10 Absatz 2 KapMuG angemeldet hat, wird insoweit die Gebühr...


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