KapMuG Gebühren und Kosten rund um das KapMuVerfahren

Mit der Ergänzung von § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a RVG wurde klargestellt, dass die Anmeldung zum Klageregister für Musterfeststellungsklagen zu dem Verfahren gehört, für das der Rechtsanwalt einen Klageauftrag hat. Die Einreichung von Anmeldungen zum Klageregister ist für diesen Anwalt mit der Verfahrensgebühr für das Prozessverfahren abgegolten.1

Rechnet der Rechtsanwalt also zunächst die 0,8 Verfahrensgebühr für die Anmeldung eines Anspruchs ab und dann das gerichtliche Verfahren, ist die 0,8...


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