Die Verzugspauschale von 40 EUR innerhalb Deutschlands und der EU

Seit dem 29.7.2014 hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt.

 

Die Pauschale von 40 EUR ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Das heißt, dass diese 40 EUR,...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!