Zinsformel und Zinshöhe

Die Zinsen errechnen sich nach dem BGB (§ 246 ff. BGB). Praktisch sieht das so aus:

 

Zinsen = Kapital  x  Zeit (Tage) x Zinssatz

                               360 x 100

 

Es wird bei dieser kaufmännischen Zinsberechnung mit 360 Zinstagen im Jahr gerechnet, wobei es noch eine weitere Formel gibt, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, um Sie nicht zu verwirren.

 

Achtung! Im Internet-/Barcode-Mahnbescheid ist bei dem "Zinssatz über dem Basiszins" nur die Angabe 1 = Jahreszinsen zulässig....


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