Vollstreckung aus Unterhaltsvergleich

Achten Sie darauf, dass der Unterhaltsvergleich, aus dem Sie vollstrecken wollen, zur Zwangsvollstreckung geeignet ist, d. h. bestimmt genug ist, um eine saubere Vollstreckung durchführen zu können.

 

Es entspricht der herrschenden Meinung und der ständigen Rechtsprechung, dass Titel, die die Formulierung enthalten: „… unter Anrechnung bereits gezahlter Beträge“ nicht ausreichend bestimmt sind. Denn ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch...


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