Vollstreckung eines Umgangsrechtstitels

Nach § 89 Abs. 1 S. 1 FamFG kann das Familiengericht bei der Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld anordnen. Die Ordnungsmittel des § 89 FamFG sollen in erster Linie dazu dienen, die Durchsetzung und Gewährleistung des Umgangs als solchen - also dem familienfernen Elternteil die Möglichkeit zu verschaffen, sich von dem körperlichen und geistigen Befinden, dem Wohlergehen und der Entwicklung seines Kindes zu überzeugen,...


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