Vollstreckung Zug um Zug hinreichende Bestimmung der Leistung

Bei einer Vollstreckung Zug um Zug sollte die Leistung hinreichend bestimmt sein, jedoch wiederum nicht so bestimmt, dass es Probleme bei der Überbringung der Leistung geben könnte.

 

§ 765 ZPO redet ausschließlich von der Zug-um-Zug Vollstreckung durch Gerichtsvollziehervollstreckung. Nur dem Gerichtsvollzieher obliegt im Falle des tatsächlichen Angebots die Prüfung, ob die angebotene Gegenleistung richtig und vollständig ist (§§ 27, 45, 63 GVGA). Dies ist nachzuvollziehen, da es für die...


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