Vorläufige Kontenpfändung ausländischer Titel in Deutschland seit 18.1.2017

Nicht nur wenn Sie einen vorläufigen Kontenpfändungsbeschluss im EU-Raum erwirken möchten, sondern auch wenn ein Schuldner Sie hier in Deutschland beauftragt, gegen einen solchen europäischen Kontenpfändungsbeschluss vorzugehen, müssen Sie die Vorschriften kennen. Auch wenn Sie bei einer Bank tätig sind und einen vorläufigen, europäischen Kontenpfändungsbeschluss (vorl. EuKOPFB) aus einem anderen EU-Land zugestellt bekommen, sollten Sie wissen was zu tun ist. Natürlich kann es auch sein, dass...


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