Vorläufige Kontenpfändung im EU-Ausland seit 18.1.2017

Am 18.1.2017 traten die Vorschriften der „Europäischen Kontenpfändungsverordnung“ (EuKoPfVO) in Kraft. Wichtigstes Regelwerk dafür ist die Verordnung (EU) Nr. 655/2014. Die VO (EU) Nr. 655/2014 - im Folgenden nur VO - genannt, gilt nur für Geldforderungen in Zivil- und Handelssachen (Art. 2). Die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 können Sie sich auf der EUR-LEX-Webseite hier downloaden. 

 

Mit dieser Verordnung wurde zum 18.1.2017 ein Unionsverfahren eingeführt, mit dem ein Gläubiger einen...


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