Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren, Formular, Vordruck

Das gängige Formular zur Forderungsanmeldung nebst Merkblatt finden Sie hier, ist aber direkt auch auszufüllen bei justiz.de hier

 

Die Insolvenzgläubiger müssen ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden (§ 174 Abs. 1 InsO). Seit dem 17.7.2024 kann die Anmeldung durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!