Gläubigerforderung im Insolvenzverfahren vergessen anzumelden

Wurden Sie auf ein Insolvenzverfahren des Schuldners nicht aufmerksam gemacht und/oder hat er Ihre Gläubigerforderung vergessen anzugeben, und haben Sie daraufhin Ihre Forderung nicht anmelden können, werden Sie leider genauso behandelt, als hätten Sie die Forderung vergessen anzumelden.

Sofern dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt wurde, wirkt diese gegenüber allen Gläubigern. Die Restschuldbefreiung wirkt leider allen Insolvenzgläubigern gegenüber, ob diese nun ihre Forderung angemeldet...


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