Fahrt-Reisekosten (Flug/Übernachtung), Tage- und Abwesenheitsgeld

Sofern der Rechtsanwalt für Geschäftsreisen seinen eigenen Pkw benutzt, kann er nach Nr. 7003 VV RVG 0,30 EUR bzw. ab dem 1.1.2021 0,42 EUR (= KostRÄG 2021) für jeden gefahrenen Kilometer (sowohl hin als auch zurück) berechnen. Mit den Fahrtkosten sind die Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten sowie die Abnutzung des Fahrzeuges abgegolten. Jedoch kann der Rechtsanwalt gem. Nr. 7006 VV RVG zusätzlich Parkgebühren oder ähnliche Betriebsgebühren, wie z. B. Maut abrechnen, Strafzettel...


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