Reisekosten für verschiedene Geschäfte des Anwalts / Berechnung

Wenn der Rechtsanwalt für mehrere verschiedene Geschäfte unterwegs war, so kann er seine Kosten gem. Teil 7 Vorbemerkung 7 Abs. 3 VV RVG nur im Verhältnis erstattet verlangen. Dient eine Reise mehreren Geschäften, sind die entstandenen Reisekosten  nach dem Verhältnis der Kosten zu verteilen, die bei gesonderter Ausführung der einzelnen Geschäfte entstanden wären. Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist auch eröffnet, wenn der Rechtsanwalt mehrere Geschäfte an ein und demselben Ort erledigt.1

 

...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!