Terminsaufhebung nicht rechtzeitig zugegangen, Anwalt ist umsonst zum Termin gereist, Reisekosten vom Urkundsbeamten, Amtshaftung

Der Rechtsanwalt reist zum Termin, doch der findet nicht statt, da er aufgehoben wurde. Die Abladung ging allerdings erst am Tag des Gerichtstermins beim Rechtsanwalt ein. Wer hat nun diese Reisekosten zu tragen, die dem Rechtsanwalt zur Anreise zu Gericht entstanden sind? Mandant oder Gegner? Können dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle diese Kosten aufgebürdet werden?
 

Fest steht, dass der Urkundsbeamte dafür sorgen muss, dass dem Prozessbevollmächtigten die Terminsaufhebung so rechtzeitig...


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