Kostenerstattungspflicht des Mandanten bei Vorliegen eines RS-Versicherungsvertrages

Wichtig zu beachten ist, dass der Mandant Kostenschuldner Nr. 1 ist. Die Versicherung ist Vertragspartner des Mandanten und nicht des Rechtsanwalts. Auch ein Urteil im Prozess zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bindet den Anwalt nicht; er wäre also trotz eines klageabweisenden Urteils in jenem Prozess nicht gehindert, seine Gebührenforderungen in einem Prozess gegen seinen Mandanten durchzusetzen.1
 

Kundenfrage: Ich habe eine Ordnungswidrigkeit, bei der unser Mandant eine...


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