Kostenerstattungspflicht Rechtsschutzversicherung bei Selbstvertretung des Anwalts in Zivil-, Ordnungswidrigkeits- und Strafsachen

Frage mehrerer Kunden im Laufe der Zeit: Wir haben ein Problem mit der Rechtsschutzversicherung. Unser Anwalt hat in privater Sache geklagt und sich selbst vertreten. Unser Anwalt ist als Privatperson rechtsschutzversichert. Er hat die Kosten "seines Anwalts", also seine eigenen Kosten, der RS-Versicherung in Rechnung gestellt, doch die will nicht bezahlen. Sie meint, er hätte sich von einem anderen Anwalt vertreten lassen müssen, um Anwaltskosten erstattet zu erhalten. Haben Sie eine Idee?

 

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