Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bezüglich der Auskehrung der vom Gegner geleisteten Zahlungen, Anspruch geht auf RS-Versicherer über

Mit dem Anspruch auf Auskehrung der von dem Prozessgegner geleisteten Zahlungen gem. §§ 675 Abs. 1, 667 BGB geht ein Auskunftsanspruch des Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt aus § 666 BGB einher. Zur Ermittlung des Herausgabeanspruchs aus § 667 BGB hat der Mandant einen Auskunftsanspruch gegen seinen Rechtsanwalt, der durch Zahlung der Vorschüsse auf die Rechtschutzversicherung übergeht. Der Rechtsanwalt begeht eine Pflichtverletzung, wenn er auf den fälligen, wirksamen und durchsetzbaren...


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