Rechtsschutzversicherung sagt, Anwalt soll sich sein Geld von der Gegenseite holen

Die Rechtsschutzversicherung kann nicht behaupten, dass sich der Rechtsanwalt sein Geld erst einmal von der Gegenseite holen soll, bevor sie dann (den Rest) bezahlt. Sie muss Vorschüsse bezahlen und tritt für den Mandanten, der dem Anwalt sein Kostenschuldner ist, ein. Immer wieder gibt es Probleme mit Rechtsschutzversicherungen. 

Was gern vergessen wird: Mandanten können Versicherungen abschließen, sie können sie aber auch kündigen. Wenn Sie als Anwaltskanzlei Probleme mit einer...


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