Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, andere Personen und Versicherungen

Um zu wissen, wer den Mandanten im Parteiprozess vertreten darf, ist § 79 ZPO zu beachten. Aber auch die Rechtsprechung ist wichtig, da § 79 ZPO nicht abschließend sein kann.

Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen (§ 79 ZPO). Die Parteien können sich aber auch durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, das steht ihnen frei.

Darüber hinaus sind gem. § 79 Abs. 2 ZPO als Bevollmächtigte vertretungsbefugt nur

  1. Beschäftigte der...

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