Erledigungsfrist zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses einhalten

Einer Partei ist in der Regel eine Erledigungsfrist von einer Woche zur Einzahlung des angeforderten Gerichtskostenvorschusses zuzugestehen.1Was bedeutet das?

Nachdem die Kostenrechnung bei dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eingeht, muss dieser sie prüfen und an den Kläger weiterleiten. Der dafür erforderliche Zeitraum war früher im Allgemeinen mit drei Werktagen veranschlagt worden unter Ausklammerung des Eingangstages und von Wochenendtagen.

Dem Kläger ist jedoch nach neuester...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!