Die Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht unterliegt der Nichtzulassungsbeschwerde. Das heißt, die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung einer Revision. So steht es in § 544 ZPO.

 

Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 ZPO-EG). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Berufung...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!