Gebührenberechnung im Aufforderungsschreiben

Formulieren Sie Ihr Aufforderungsschreiben dergestalt, dass Sie bereits den Klageauftrag Ihres Mandanten erhalten haben, fällt lediglich die 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG nebst Post- und Telekommunikationsentgelten und Umsatzsteuer an. 

Formulieren Sie Ihr Aufforderungsschreiben allerdings dahingehend, dass Sie sich Klageauftrag erteilen lassen, falls der Gegner nicht bezahlt, dann können Sie gem. Nr. 2300 VV RVG eine 0,5 bis 2,5 Geschäftsgebühr nebst Post- und...


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