Schufa Androhung im Mahnschreiben, wenn nicht gezahlt wird

Es ist nicht rechtens, in seinen Mahnschreiben mit einem SCHUFA-Eintrag, wie das ein größeres Inkassounternehmen tat, wie folgt zu drohen:

"Als Partner der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist die V. GmbH verpflichtet, die unbestrittene Forderung der SCHUFA mitzuteilen, sofern nicht eine noch durchzuführende Interessenabwägung in Ihrem Fall etwas anderes ergibt. Ein SCHUFA-Eintrag kann Sie bei Ihren finanziellen Angelegenheiten, z.B. der Aufnahme eines Kredits,...


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