Gebühren für die Erinnerung, Rechtspflegererinnerung, Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde

Zunächst ist zu sagen, dass solche Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses richten, 
 

  • jedes Beschwerdeverfahren,
  • jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und
  • jedes sonstige Verfahren über eine Erinnerung gegen eine Entscheidung des Rechtspflegers, soweit sich aus § 16 Nr. 10 RVG nichts anderes ergibt,

 

gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Angelegenheit ist.

Gemäß § 16 Nr. 10 RVG sind dieselbe Angelegenheiten...


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