Klage auf vorzugsweise Befriedigung, Vermieterpfandrecht

Wer ein gesetzliches (besitzloses) Pfandrecht an einer Sache hat, z. B. ein Vermieter, kann der Pfändung und Verwertung der Sache durch einen Dritten nicht widersprechen. Er hat aber Anspruch darauf, aus dem Versteigerungserlös zuerst befriedigt zu werden, ohne Rücksicht darauf, ob seine Forderung fällig ist oder nicht. Zuständig für diese Klage ist das Vollstreckungsgericht. Sollte der Streitwert von 5.000 EUR überschritten sein, ist das Landgericht zuständig, in dessen Bezirk das...


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