Rechtsbehelfe, wenn das Finanzamt vollstreckt

Wenn das Finanzamt vollstreckt und Sie einen derartigen Schuldner vertreten, sind sämtliche Rechtsbehelfe, wie wir sie aus der ZPO kennen, hinfällig (Erinnerung, Beschwerde, Vollstreckungsgegenklage, Drittschuldnerklage, Drittwiderspruchsklage, Klage auf vorzugsweise Befriedigung). Die Rechtsbehelfe des Finanzamtes stehen auf dem jeweiligen Bescheid drauf, entweder hinten drauf oder auf der letzten Seite. Meist ist der Einspruch gegen den Bescheid einzulegen innerhalb von 30 Tagen.

 

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