Anzahl der vorläufigen Zahlungsverbote für den Gerichtsvollzieher zur Zustellung (nicht für beA-eBO-Versender)

Es werden drei Exemplare an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle versandt, nämlich

  • 1 x für den Gerichtsvollzieher,
  • 1 x für den Schuldner und (bei mehreren Schuldnern je eine Ausfertigung mehr)
  • 1 x für den Drittschuldner (bei mehreren Drittschuldnern je eine Ausfertigung mehr).

 

Diese Exemplare sollten - wie bei der Klage auch - ausgefertigt werden.

 

Auch der Gerichtsvollzieher kann diese Ausfertigungen vornehmen, wobei er hierfür grundsätzlich Auslagen nach Teil 7 KV-GvKostG fordern kann. Die...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!