Schadensersatzanspruch des Schuldners bei Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes

Kennen Sie diesen Satz? "Ich werde Sie auf Schadenersatz verklagen, Sie haben mein Konto dicht gemacht!": 

 

Der Schuldner hat keinerlei Schadenersatzanspruch bei Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes, es sei denn der Gläubiger hat falsch gehandelt. Der Schuldner hatte vorher genug Möglichkeiten, zu bezahlen, Widerspruch oder Einspruch einzulegen, sich in der mündlichen Verhandlung zu verteidigen usw. Hat er dies nicht getan, dann lassen Sie sich nicht irritieren von unverschämten...


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