Muss der Drittschuldner aufgrund des vorläufigen Zahlungsverbotes bezahlen?

Nein! Der Drittschuldner muss die vorgepfändeten Beträge erst nach rechtzeitiger Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger überweisen. Nicht bereits bei Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes! Zahlt der Drittschuldner bereits nach Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes an den Gläubiger, kann es sein, dass er doppelt zahlen muss. Denn schafft es der Gläubiger nicht, innerhalb der Monatsfrist, innerhalb derer der PFÜB zugestellt sein muss, diesen...


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