Die Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland ab 10.1.2015

Auch ausländische Gläubiger mit einem im EU-Staat errichteten Titel können künftig schneller gegen deutsche Schuldner vorgehen. Durch die neue VO (EU) Nr. 1215/2012 brauchen sich künftig ausländische Gläubiger lediglich in ihrem eigenen Land eine Bescheinigung zur Vollstreckung holen, um dann sofort in Deutschland vollstrecken zu können. Umgekehrt können auch deutsche Gläubiger im EU-Ausland mit der deutschen "Vollstreckungsbescheinigung" auch sofort vollstrecken. Dazu lesen Sie bitte hier...


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