Gebühren und Kosten im Insolvenzverfahren nebst PKH und Verzugszinsen

Trend! Zahlreiche Rechtsanwälte gehen wegen der geringen Zwangsvollstreckungsgebühren gem. Nr. 3309 VV RVG ff. dazu über, die Schuldner in die Insolvenz zu treiben, also weder eine Ratenzahlung noch sonst welche Stundungen zu genehmigen. Während es für die Zwangsvollstreckung gem. Nr. 3309 VV RVG leider nur eine 0,3 ZV-Verfahrensgebühr gibt - und für die Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG sogar nur aus einem Wert von maximal 2.000 EUR - erhält der Rechtsanwalt im...


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