Vergütungsbeschluss für vorläufigen Insolvenzverwalter § 26a InsO, Einstellung des Verfahrens

Der Gerichtsvollzieher möchte nicht vollstrecken, weil ein Insolvenzverfahren eröffnet worden sei. Allerdings liegt ein neuerlicher Beschluss vor, wonach die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt wurde. Bedeutet das nicht aber, dass das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde (§ 26a InsO) und jetzt vollstreckt werden kann? 

Die Insolvenzordnung ordnet für bestimmte Beteiligte an, dass das Insolvenzgericht die Vergütungen festzusetzen hat. Gemäß § 64 Abs. 1 InsO setzt das...


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