Einspruchsschriftsatz aus Versehen in der Ich-Form

Wenn der Rechtsanwalt einen Einspruchsschriftsatz aus Versehen in der "Ich-Form" einreicht, sieht der BGH keinen Zweifel daran, dass er in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Einspruch einlegen wollte.1

 

 

» Rechtsprechung dazu:

1BGH, Urteil vom 5.10.2010, AZ: VI ZR 257/08

 


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