Die zulässigen Beweismittel - Beweisaufnahme

Folgende Beweismittel sind in der Beweisaufnahme zugelassen:

- Parteivernehmung (eidliche)P
  Die eidliche Parteivernehmung ist nur bei der gegnerischen Partei möglich.
- AugenscheinA
- SachverständigengutachtenS
- ZeugenvernehmungZ
- UrkundenU

 

Wenn Sie sich für die Prüfung statt „PASZU" besser „SPAUZ" oder „SAPUZ" merken können, ist das auch O.K. Jedenfalls konnte ich mir in meiner Prüfung zur Rechtsanwaltsgehilfin so die zulässigen Beweismittel merken. 

 

In einer Beweisaufnahme werden...


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