Zuständigkeit in Anwaltssachen

Am Ort der Rechtsanwaltskammer gibt es ein Anwaltsgericht. Es besteht nach Bedarf aus mehreren Kammern. Die Aufsicht darüber führt die Landesjustizverwaltung. Da es sich hier um anwaltsgerichtliche Maßnahmen, wie z. B. um

 

      •    Warnungen,

      •    Verweise,

      •    Geldbußen bis zu 25.000 EUR

      •    Verbot, auf bestimmten Rechtsgebieten tätig werden zu dürfen,

      •    Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft

 

handelt, ist die BRAO als Rechtsgrundlage zuständig, speziell ab § 92, 5....


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