Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für Sozietäten oder einzelne Anwälte mit oder ohne Strafrechtsbezug

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist ein Verfahren, anhand dessen die Verarbeitung beschrieben, ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit bewertet und die Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringt, durch eine entsprechende Risikoabschätzung und die Ermittlung von Gegenmaßnahmen besser kontrolliert werden sollen. Wer hierzu mehr wissen möchte, dem empfehle ich zu lesen die „Leitlinien zur...


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