Die anwaltliche Webseite und die DSGVO (Datenschutzerklärung, Cookies, Kontaktformulare, Verschlüsselung)

Datenschutzerklärung Webseite: Bezüglich Ihrer Webseite empfiehlt es sich, bis zum 25.5.2018 die Datenschutzerklärung angepasst zu haben. Hierzu hat der DAV unter folgendem Link einen Vorschlag gemacht: https://anwaltverein.de/de/praxis/datenschutz (rechts zu Downloaden).

 

Man soll zwar verständlich informieren, doch einen knapp und verständlich gefassten Datenschutztext liest ein „Datenschutzbedürftiger“, also der Mandant, eher, als eine mehrere Seiten umfassende Aufklärung. Die Gefahr, dass...


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