Der Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die von der Kanzlei (intern oder extern) bestellt wird, um den Datenschutz/die Datenverarbeitung in Ihrer Kanzlei zu überwachen. Ein Datenschutzbeauftragter ist grundsätzlich nur für Unternehmen Plicht, die dauerhaft 10 oder mehr Mitarbeiter (§ 38 BDSG a. F. bis 25.11.2019) bzw. 20 oder mehr Mitarbeiter (= § 38 BDSG ab 26.11.2019) beschäftigen,1 die mit der Datenverarbeitung zu tun haben. Hierbei ist es egal, ob es sich um Vollzeit-, Teilzeit- oder...


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