Wichtiges für Internetauftritte und den E-Mail-Schriftverkehr

Zum 1.3.2007 ist das Telemediengesetz im Rahmen des EIGVG in Kraft getreten.1 Demnach empfehle ich, im Impressum Ihres Internetauftrittes folgende Daten bereitzuhalten, um einer Abmahnung aus dem Wege zu gehen:

  • die Absenderdaten (Name; Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind),
  • bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Anschrift, unter der sie zugelassen sind,
  • die Vertretungsberechtigten der juristischen Personen,
  • das Kapital der Gesellschaft (kann),
  • Angaben zur schnellen...

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