Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen

Bisher war es wohl so, dass man elektronisch versandte Rechnungen, z. B. via E-Mail, mit einer Signatur versehen musste. Mit "wohl" meine ich, dass auch ich über viele Jahre Rechnungen per Mail bzw. über ein Internetprogramm bekam, jedoch keine davon mittels Signatur versehen war. Diese Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Signatur hat die Bundesregierung zum Anlass genommen und in einem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Artikel 5 = Änderung des Umsatzsteuergesetzes)1 klargestellt, die...


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