Kleinunternehmerregelung auch für Anwälte

Kundenfrage: Ab diesem Jahr nehme ich umsatzsteuerlich die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Gegenüber meinen Mandanten rechne ich das zulässige Nettohonorar zuzüglich Umsatzsteuer als den gesamten Bruttobetrag ab ohne die Umsatzsteuer dafür gesondert auszuweisen.

 

Antwort: Entweder, Sie fallen nicht unter die Kleinunternehmerregelung und müssen Umsatzsteuer berechnen und abführen, können aber auch die Vorsteuer aus bezahlten Rechnungen gegenrechnen. Oder, Sie fallen unter die...


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