In der Rechnung Bezug auf andere Dokumente nehmen

Immer wieder beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage einer korrekten Rechnung, die den Vorsteuerabzug zulässt. Denn nur wenn der Unternehmer, also auch der Rechtsanwalt, eine solche Rechnung besitzt kann er auch die Vorsteuer in Abzug bringen.


Im Fall des BFH vom 16.1.20141 ging es um einen Kläger, der im Besitz von Rechnungen war, die keine genauen Angaben über den Umfang und die Art der erhaltenen Dienstleistungen machten. Vielmehr verwies die Beschreibung ausdrücklich auf bestimmte...


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