Archiv: Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher = GVGA

Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher ab 1.9.2013* (Hinweis siehe ganz unten)
 

 

 

Erster Teil 

Allgemeine Vorschriften

 

§ 1

Zweck der Geschäftsanweisung

 

Das Bundes- und Landesrecht bestimmt, welche Dienstverrichtungen dem Gerichtsvollzieher obliegen und welches Verfahren er dabei zu beachten hat. Diese Geschäftsanweisung soll dem Gerichtsvollzieher das Verständnis der gesetzlichen Vorschriften erleichtern. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und befreit den Gerichtsvollzieher nicht...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!