Archiv: Pfändung der Energiepreispauschale in der Energiekrise 2022 und Entlasung aufgrund der Strompreisbremse 2023

1. Einmaliger Energiezuschuss 2022:

Laut dem Amtsgericht Norderstedt und der Mitteilung der Anwaltskanzlei Kotz1 ist die Energiepreispauschale pfändbar. 

Angesichts erheblicher Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Jeder dürfte es aufgrund irgendeines Mediums mitbekommen haben. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden. Grundlage für diese...


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