Archiv: Pfändung der Inflationsausgleichsprämie

Seit Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei eine Inflationsausgleichsprämie i. H. von bis zu 3.000 EUR gewähren (Inflationsausgleichsprämie Gesetz). Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist bis voraussichtlich Ende 2024 bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.


Aber wie sieht das mit der Pfändung der Inflationsausgleichsprämie aus?

 
Die Inflationsausgleichsprämie kann monatlich zum Gehalt gezahlt werden oder einmalig.

...


Schön, dass Sie den Weg hierher gefunden haben.


Gern können Sie den Fachartikel lesen mit einer Lizenz. Jetzt Lizenz buchen hier.

 

Falls Sie bereits registriert sind,

dann loggen Sie sich bitte nachfolgend mit Ihren Zugangsdaten ein. Viel Spaß beim Stöbern!