Ehrliche Prognose auf Vollstreckungserfolg

Sie sollten in der Zwangsvollstreckung immer eine ehrliche Prognose hinsichtlich der Aussicht auf Erfolg für die jeweilige Akte und Dauer der Pfändung aufstellen und mit Ihrem Mandanten durchgehen. Wenn nämlich

 

  • hohe Verschuldung vorliegt,
  • der Schuldner Sozial- und Wohngeldempfänger ist,
  • dem Schuldner PKH bewilligt wurde,
  • eine private Insolvenz durchgeführt wird,
  • eine überdurchschnittlich hohe Titelforderung vorliegt,
  • der Schuldner im Inland keinen Wohnsitz hat,
  • nicht vollzogene Haftbefehle in anderen...

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