Grundlagen der Zwangsvollstreckung
In der Zwangsvollstreckung heißen die Parteien: Gläubiger → Schuldner
Nochmals zur Auffrischung:
In einem Klageverfahren heißen die Parteien: Kläger → Beklagter
Im Mahnverfahren heißen die Parteien: Antragsteller → Antragsgegner
In der Regel geht der Zwangsvollstreckung ein prozessualer Weg voraus, der zum Vollstreckungstitel hinführte (z. B.: Klage-, Mahnverfahren). Ein Beispiel für eine Zwangsvollstreckung ohne vorhergehendes Erkenntnisverfahren ist die aus der vollstreckbaren Urkunde...
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