Grundlagen der Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung heißen die Parteien: Gläubiger  →  Schuldner

 
 

Nochmals zur Auffrischung:

In einem Klageverfahren heißen die Parteien: Kläger  →  Beklagter

Im Mahnverfahren heißen die Parteien: Antragsteller  →  Antragsgegner 

 

In der Regel geht der Zwangsvollstreckung ein prozessualer Weg voraus, der zum Vollstreckungstitel hinführte (z. B.: Klage-, Mahnverfahren). Ein Beispiel für eine Zwangsvollstreckung ohne vorhergehendes Erkenntnisverfahren ist die aus der vollstreckbaren Urkunde...


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