Archiv: Auskunftsrechte (Drittauskünfte) nach § 802l ZPO bis 31.12.2021


Bei Vollstreckungsaufträgen bis 31.12.2021 sind Sie hier richtig. 
Links in der Menüleiste finden Sie die Neuerungen zu den Drittauskünften ab dem 1.1.2022.
 

Der Gerichtsvollzieher darf und soll auf Gläubigerantrag gem. § 802l ZPO über das Vermögen des Schuldners Fremdeinkünfte einholen,

  1. wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft und deren Versicherung an Eides statt nicht nachkommt oder
  2. wenn der Gläubiger aufgrund des vorliegenden Vermögensverzeichnisses bei einer...

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